Schulordnung



Diese Schulordnung gilt für alle unterzeichneten Anmeldungen.


Schuljahr- und Belegung
Das Schuljahr ist in vier Quartale eingeteilt:
August- Oktober
November- Januar
Februar- April
Mai- Juli
Die Klasseneinteilung erfolgt durch den Lehrer.
Die Kurse sind in 40, 45, 50, 60, 75, 90 Minuten-Lektionen aufgeteilt. Mit Zunahme des Niveaus steigt die Dauer der Unterrichtsstunde.

Anmeldung
Die Anmeldung ist verbindlich. Sind in den Kursen noch Plätze frei, sind Neueintritte auch im laufenden Quartal möglich.

Kündigung
Die Kündigung des Ballettunterrichts muss schriftlich (auch in elektronischer Form) an die Schulleitung gerichtet werden und kann mit Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende eines Quartals erfolgen. Das heisst bis zum 31. März auf Ende April, bis zum 30. Juni auf Ende Juli, bis zum 30. September auf Ende Oktober und bis zum 31. Dezember auf Ende Januar. Daraufhin bestätigt die Schulleitung die Kündigung und der Kursplatz wird weitervergeben. Ohne schriftliche Kündigung bleibt der Kursplatz gesichert und die Zahlungspflicht um ein weiteres Quartal bestehen. Bei Austritt während des Quartals besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Erlass des Kursgeldes.

Kursgeld
Das Kursgeld ist innert 30 Tagen nach der Rechnungsstellung, oder zum angegebenen Datum auf der Rechnung zu begleichen.
Der Ansatz des Kursgeldes richtet sich nach der Tarifliste der Musikschule und gilt als eine vierteljährliche Pauschalentschädigung gemäss separater Tarifliste.
Schulpflichtige Schüler/innen aus Rapperswil-Jona kommen in den Genuss eines vergünstigten Tarifs (15% Rabatt).
Treten Sie während eines Quartals in einen Kurs ein, wird ein Teilbetrag für die restlichen Wochen verrechnet.
Prüfungsvorbereitungen werden separat verrechnet.

Frisur und Kleidung
Der Ballettunterricht findet in einheitlicher Kleidung statt (siehe Kleidung). Die ganze Kleidung kann direkt über die Ballettschule bezogen werden.
Bitte Halsketten, Uhren und grössere Ohrringe vor dem Unterricht entfernen und im dafür vorgesehenen Schmuckfach deponieren.
Langes Haar muss zusammengebunden werden. Ab Grad 1 ist der Chignon (Ribeli) Pflicht.

Absenzen
Es ist begrüssenswert, wenn entschuldigte Lektionen in einer Parallelklasse innerhalb des laufenden Quartals vor- oder nachgeholt werden. Fallen Lektionen infolge von Feiertagen aus, wird der Unterricht nicht nachgeholt und ein Abzug vom Schulgeld ist nicht möglich.
Bei längeren Absenzen (ab drei Wochen) wegen Krankheit oder Unfall mit Arztzeugnis werden die ausfallenden Lektionen ans nächste Quartal angerechnet.

Besuchstage
Offizielle Besuchstage für die Eltern sind die letzten Lektionen vor den Weihnachts- und Sommerferien. Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Bei der Schnupperstunde dürfen die Eltern zuschauen.

Ferien
Während den Schulferien der Gemeinde Rapperswil-Jona und an Feiertagen finden die Lektionen nicht statt.

Haftung
Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Eltern bzw. der Schülerinnen und Schüler. Körperliche Gebrechen sind bei Schuleintritt zu melden. Für Unfälle vor, während und nach den Unterrsichtsstunden übernimmt die Ballettschule keine Haftung.
Für Diebstahl jeglicher Art übernimmt die Ballettschule keine Haftung. Wertsachen sollten mit in den Unterrichtssaal genommen werden.